Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes im April 2019 sind alle Lehrkräfte verpflichtet, rechtzeitig und ordnungsgemäß zumutbare erste Hilfe zu leisten.
Die „Erste-Hilfe-Pflicht“ ist eine Nebenamtspflicht, die insbesondere Sportlehrkräfte betrifft, das heißt, alle Sportlehrkräfte müssen über eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe verfügen.
Für diese Ausbildung stellt die Unfallkasse (UKBW) Erste-Hilfe-Gutscheine für Sportlehrkräfte zur Verfügung.
Vergangenen Freitag, den 29.11.2019, kamen die Sportfachschaft der Maria-Gress-Schule sowie eine Sportkollegin und ein Sportkollege der Realschule Gernsbach dieser dringenden Aufforderung nach und leistete einen Erste-Hilfe-Kurs ab.
Frau Elvira Schneider, Ausbilderin in Erster-Hilfe, unterwies mit ihrem kompetenten Fachwissen die Sportlehrerinnen und Sportlehrer mit 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten in den Räumen des DRK Iffezheim.
Nicht nur der Umgang mit dem Defibrillator, sondern auch Herz-Druck-Massage, Beatmung, das Anlegen von Verbänden, die psychische Stabilisierung eines Verunfallten und vieles mehr wurden intensiv geübt.
Wir danken Frau Schneider und Frau Schindler, die den Kurs mitorganisiert hatte, für diese wichtige Ausbildung. Ein Dankeschön geht auch an das Rote Kreuz Iffezheim, das uns die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hatte.
Bericht: Ulla Stösser