Iffezheim (Mas) Vollversammlung in der Turnhalle läutet neues Schuljahr ein…
1. wenn du krank bist?
Wenn du am Unterricht wegen Krankheit nicht teilnehmen konntest, braucht dein Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung, die du ihm gibst, wenn du wiederkommst.
Wenn die Krankheit voraussichtlich länger als zwei Tage dauert, sollten deine Eltern dich über einen Mitschüler oder telefonisch nach 8.30 Uhr entschuldigen. Auch in diesem Fall braucht der Klassenlehrer spätestens nach drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung, sonst gilt das Unterrichtsversäumnis als unentschuldigt.
2. wenn ihr ein wichtiges Fest feiert oder sonst ein wichtiger Anlass ist?
In diesen Fällen müssen deine Eltern Unterrichtsbefreiung vorher beantragen. Für die Beurlaubung bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, für alle weiteren Tage der Schulleiter. Sie können allerdings nur genehmigen, was das Gesetz, die Schulbesuchsverordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt. Beurlaubungen, um früher in die Ferien zu fahren oder länger zu bleiben, dürfen grundsätzlich nicht genehmigt werden.
3. wenn du auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall hattest?
Alle Unfälle werden auf einem besonderen Formblatt dem Gemeindeunfallversicherungsverband gemeldet, bei dem alle Schülerinnen und Schüler automatisch versichert sind. Wenn du also einen Unfall auf dem Schulweg hattest, musst du das unbedingt deinem Klassenlehrer mitteilen.
4. wenn du unter einer ansteckenden Krankheit leidest?
Ansteckende Krankheiten gemäß Bundesseuchengesetz musst du oder deine Eltern der Schulleitung umgehend mitteilen.
5. wenn deine Eltern oder Angehörige dich dringend in der Schule besuchen möchten?
Aus Sicherheitsgründen bitten wir alle Besucher sich grundsätzlich im Sekretariat anzumelden. Der direkte Weg zu dir oder deiner Klasse ist nicht gestattet.
6. wenn deine Eltern mit dem Sekretariat, einem Lehrer oder der Schulleitung etwas besprechen möchten?
Ein Gespräch mit einem Lehrer oder der Schulleitung ist in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Sekretariat nimmt von 8 Uhr bis 14 Uhr (Mo bis Do) und 8 Uhr bis 12 Uhr (Fr) unter 07229-2414 gerne die Gesprächswünsche entgegen. Alternativ sind wir unter zu erreichen.
7. wenn du oder deine Eltern aktuelle Informationen zu Veranstaltungen, Prüfungen, Beratungsangeboten oder Terminen suchen?
Informiere dich auf unserer Homepage. Dort findest du immer die aktuellsten Informationen, Links und Downloads.